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KMID : 0986720090170020109
Korean Journal of Medicine and Law
2009 Volume.17 No. 2 p.109 ~ p.133
DNA-Informationen zur Tateridentifikation
Lee Jung-Nyum

Abstract
DNA-Analyse ist eine Methode zur Feststellung und zum Vergleich von bestimmten Bereichen der Desoxyribonukleinsaure aus menschlichen Koorperzellen. Sie ermoglicht die sichere Zuordnung der Herkunft von Spuren wie z.B. Blut, Haut, Haare, Speichel oder Samen zu einer bestimmten Person und ist damit Mittel zum Beweis der Beteiligung an der Straftat. Sie lasst einen Ruckschluss auf die Erbanlagen des betreffenden Menschen zu. Bei der Verbrechensbekampfung ist die DNA-Analyse allgemein anerkannt und akzeptiert. But, Haare, Speichel, Sperma usw. ermoglichen eine Analyse der individuell unterschiedlichen Abfolgen von Basen auf den Genen(Short Tandem Repeats, STR).
Die DNA-Analyse darf im konkreten Strafverfahren durchgefuhrt werden, um die Abstammung festzustellen oder urn festzustellen, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt. Bei der Durchfuhrung der DNA-Analyse fur Zwecke aktueller und kunftiger Strafverfahren mussen Korperzellen dem Betroffenen entnommen werden. Es gibt gar nicht die wesentliche rechtliche Grundlagen des geltenden koreanischen Strafprozessrecht(kStPO), aber diese Untersuchungen sollten strafprozessrechtliche Grundlagen durchgefuhrt werden. Um eine ausreichende Ermachtigungsgrundlage fur DNA-Informationen zur Tateridentifikation im Strafverfahren zu bieten sollten wir die Regeln fur die Verwendung und Gewinnung der DNA-Informationen in der kStPO festlegen.
Da die DNA-Informationen besonders aussagekraftig und sensibel sind, wachst die Gefahr, dass sich durch die Verknupfung von Daten, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Sozialdaten, eine Biographie des Betroffenen erstellen und sogar prognostizieren lasst. Dieser Gefahr muss begegnet werden, indem das Sammeln, die Verarbeitung und das Autbewahren genetischer Daten(DNA-Informationen) auf das unbedingt erforderliche begrenzt werden. Eine Tendenz zur Ausweitung der DNA-Analyse durch Offnung der Zweckbindung des Straftatenkatalogs und Einschrankung des Taters kann zu vielen Ergebnissen im Strafverfahren fuhren. Die Moglichkeit, durch eine DNA-Analyse Straftaten aufzuklaren und Tater uberfuhren zu konnen, sind zweifelsohne verlockend, sollten aber nicht uberschatzt werden.
KEYWORD
DNA-Analyse, Desoxyribonukleinsaure(DNS), Strafverfahren, kStPO, korperliche Spuren
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